Üblicherweise bekommt man sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (maximal 13 Euro pro Tag – falls man in den drei Monaten davor mehr verdient hat, stockt den Rest der Arbeitgeber auf).
Dabei ist für die Beantragung jedoch ein ziemlich enger Zeitplan vorgegeben: Denn die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung (sie trägt den etwas sperrigen Namen „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“) darf frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden (siehe zum Beispiel hier). Das ist wirklich sehr knapp, wie ich finde. » Weiterlesen